Paul Keller aus Waiblingen, wegen Annahme der Lehre der Wiedertäufer zu Stuttgart gef., jedoch nach Widerrufung und auf seine Bitte unter nachstehenden Bedingungen freigel., schwört U. und gelobt, diese Bedingungen einzuhalten. P. Keller war mit folgenden Auflagen begnadigt worden: 1. Seine Gefängniskosten zu bezahlen, seiner Erbhuldigung Folge zu leisten, sich den Amtleuten gehorsam zu erweisen und seine künftigen Kinder nach Landesbrauch taufen zu lassen; 2. Künftig Predigt und Gottesdienst fleißig zu besuchen, wenigstens einmal wöchentlich die Predigt eines von der Obrigkeit verordneten Pfarrers zu hören, seinen zugeteilten Platz in der Kirche einzunehmen und auch seine Kinder zum Kirchgang anzuhalten; 3. Der "Lehre und dem Brauch des Nachtmahls" nach der Kirchenordnung anzuhängen, die Zeremonien, die von der Herrschaft angeordnet wurden und noch werden, zu befolgen, und nichts Gegenteiliges dagegen zu reden; 4. Den Umgang mit den Anhängern der Wiedertäufer zu meiden, keinen ihrer Vorsteher und Lehrer ins Land zu rufen und gastlich aufzunehmen, sich aller "Winkelpredigten" und geheimen Zusammenkünfte zu enthalten, solche vielmehr seinem Amtmann anzuzeigen.
Hierarchie: Urfehden >> 9. Band 9: Stuttgart, Orte außerhalb des Amtsbezirks, Forst >> 1. Stuttgart (außeramtliche Orte)
Emne
- Waiblingen
- Waiblingen
- Tyskland
Type af genstand
- Urkunden
Dato
- 1555-06-16
- 1555-06-16
Ejerinstiution
Aggregator
Rettigheder for medierne i denne optagelse (medmindre andet er angivet)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rettigheder
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifikator
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5098
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/B525GWOB7X4TIHSGZUN5C4DW5MDBKJPM
Omfang
- Pap.; 1 Pap.S.
Sprog
- ger
- deu
Er en del af
- IZ6LYIIQCIS6GWEDJPXIFFWUVRK66DLK
Leverende land
- Germany
Navn på samling
Første gang offentliggjort på Europeana
- 2024-10-25T10:08:19.346Z
Sidste gang opdateret fra den ejerinstiution
- 2024-10-28T09:26:27.106Z