- Ausstellung: Die deutsche Wiedervereinigung
- Entschließungen des Europäischen Parlaments zur Lage im geteilten Deutschland in der Zeit des Kalten Krieges
Von 1960 bis 1980 ergreift das Europäische Parlament immer wieder Partei für den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten weltweit – insbesondere in den Ländern jenseits des Eisernen Vorhangs. Durch Debatten, Stellungnahmen, Entschließungen, mündliche oder schriftliche Anfragen seiner Mitglieder, Informations- bzw. Delegationsreisen oder öffentliche Anhörungen versucht das Parlament, die Öffentlichkeit und die Medien auf diese Problematik aufmerksam zu machen. Parlamentspräsident Jean Duvieusart bringt im Oktober 1964 zum Jahrestag des Volksaufstands in Ost-Berlin und der sowjetischen Besatzungszone gegen „Leibeigenschaft und Diktatur“ die Sympathie des Parlaments für das deutsche Volk folgendermaßen zum Ausdruck: „Die Deutschen kämpfen für ihr Recht auf Selbstbestimmung und für die Wiedervereinigung in Einheit und Freiheit, viele von ihnen haben dafür ihr Leben geopfert, und deshalb werden wir unsererseits nicht aufhören, dafür zu kämpfen, dass Freiheit auf der Welt herrscht.“
Das Europäische Parlament bezieht auch Stellung zur Unterzeichnung der Schlussakte der Konferenz von Helsinki über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) im August 1975. Es weist auf die damit einhergehenden Verpflichtungen hin, was die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und insbesondere persönliche Kontakte und Treffen von Familien anbelangt, die seit dem Bau der Berliner Mauer voneinander getrennt sind. Vielen ostdeutschen Bürgern wird die Ausreise zu ihren Familienangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland systematisch verweigert. Im Jahr 1977 wenden sich einige von ihnen direkt an das Europäische Parlament, das daraufhin die DDR-Behörden drängt, die eingegangenen internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Mitglieder des Europäischen Parlaments greifen auch die Frage der politischen Häftlinge und die repressive Gesetzgebung der DDR mehrfach auf.