- Ausstellung: Die deutsche Wiedervereinigung
- Soll Deutschland stärker im Europäischen Parlament vertreten sein?
Innerhalb eines knappen Jahres hat Deutschland seine Einheit und Souveränität wiedererlangt. Das Europäische Parlament kann zufrieden sein, denn es zeigte sich der historischen Aufgabe gewachsen. Eine wichtige Frage ist aber noch offen: die Frage nach der demokratischen Vertretung der 16 Millionen neuen Bürger der Europäischen Gemeinschaft, die die deutsche Wiedervereinigung mit sich bringt. Das Europäische Parlament einigt sich darauf, dass 18 Beobachter aus den fünf neuen Bundesländern ins Parlament einziehen.
Bei ihnen handelt es sich um Abgeordnete der im März 1990 demokratisch gewählten Volkskammer der DDR. Sie werden 1991 vom Deutschen Bundestag entsandt, um an der Arbeit des Europäischen Parlaments und seiner Ausschüsse und Fraktionen teilzunehmen. Nach einigen logistischen Änderungen schließen sie sich – allerdings ohne Stimmrecht – der deutschen Delegation an, die dadurch von 81 auf 99 Mitglieder anwächst. Endgültig geregelt wird die Frage der Vertretung aller Mitgliedstaaten im Parlament im Vorfeld der Europawahl, die im Juni 1994 stattfindet.