- Ausstellung: Für die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger
- Die Ausarbeitung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Im Juni 1999 beschließen die Staats- und Regierungschefs der damaligen fünfzehn Mitgliedstaaten beim Europäischen Rat von Köln, die Rechte der Unionsbürger ausdrücklich festzuschreiben. Sie wollen den Bürgern die besondere Bedeutung und Tragweite dieser Rechte vor Augen führen und sie gleichzeitig rechtlich verankern: ein Etappensieg für das Europäische Parlament. Der Sinneswandel des Rates hat allerdings unterschiedliche Gründe.
Einerseits erhält die Europäische Union allmählich immer mehr Zuständigkeiten. Das heißt, dass sich die Tätigkeiten der Gemeinschaftsorgane und der Mitgliedstaaten mit größerer Wahrscheinlichkeit auf die Rechte der Bürger auswirken. Andererseits lässt die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union um Länder, in denen bis vor gar nicht langer Zeit undemokratische Regime an der Macht waren, die Sorge um die Menschenrechte wachsen. Die Grundrechte und die gemeinsamen Werte sollen daher in einem einzigen Text festgeschrieben und von der Europäischen Union geschützt werden. Nicht zuletzt soll die Europäische Union über ein konkretes Verzeichnis der Grundrechte verfügen, die immer mehr im Mittelpunkt ihrer Beziehungen zu Drittstaaten stehen.