- Ausstellung: Für die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger
- Arbeit des Konvents zur Ausarbeitung der Charta der Grundrechte der EU
Vier Monate nach dem Europäischen Rat von Köln werden im finnischen Tampere die konkreten Arbeitsmethoden und die genaue Zusammensetzung der Arbeitsgruppe festgelegt, die mit der Ausarbeitung des Entwurfs der Charta der Grundrechte betraut wird. Dabei wird Geschichte geschrieben: Erstmals haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments die Möglichkeit, gemeinsam mit Abgeordneten aus den Mitgliedstaaten, Vertretern aus den Reihen der Staats- und Regierungschefs und der Europäischen Kommission einen Text auszuarbeiten, der Verfassungscharakter hat.
Am 17. Dezember 1999 nehmen die 62 Mitglieder der Arbeitsgruppe in Brüssel ihre Arbeit auf. Auf Antrag mehrerer Abgeordneter des Europäischen Parlaments geben sie sich sofort die symbolträchtigere Bezeichnung „Konvent“. Dem Konvent gehören 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments, je zwei – also insgesamt 30 – Delegierte der nationalen Parlamente, je ein Vertreter der Regierungen der damals 15 Mitgliedstaaten sowie ein Vertreter der Europäischen Kommission an. Darüber hinaus nehmen zwei Vertreter des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und zwei Vertreter des Europarats (einer davon als Vertreter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) an den Beratungen teil. Vorgesehen ist auch ein Dialog mit dem Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Bürgerbeauftragten. Nicht zuletzt sollen auch Vertreter der EU-Bewerberländer, zivilgesellschaftliche Organisationen und Fachleute eingeladen werden, sich an den Beratungen zu beteiligen.
Den Vorsitz des Konvents führt Roman Herzog, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und ehemaliger deutscher Bundespräsident, der federführend an der Initiative beteiligt ist. Er wird von einem Redaktionsausschuss – dem sogenannten Präsidium – unterstützt und arbeitet eng mit dem Generalsekretariat des Rates und der dienststellenübergreifenden Taskforce zusammen, die die Delegation des Europäischen Parlaments bei den Arbeiten an der Charta unterstützt. Der Konvent und das Präsidium nehmen ihre Arbeit offiziell in den Räumlichkeiten des Rates auf. Im weiteren Verlauf kommt man jedoch fast ausschließlich im Europäischen Parlament in Brüssel zusammen, was den federführend beteiligten Mitgliedern des Europäischen Parlaments die Arbeit spürbar erleichtert.
Schon bald stellt sich heraus, dass die unterschiedlichen Hintergründe der Mitglieder des Konvents der Debatte guttun. Neun Monate lang arbeitet der Konvent an der Charta. Dutzende regierungsunabhängige Organisationen tragen dazu bei und werden angehört – so entsteht ein beispielloser Dialog mit der Zivilgesellschaft. Gleich zu Beginn entscheidet der Konvent, seine Beschlüsse im Konsens zu fassen. Die Arbeit des Konvents ist in besonderem Maße von Transparenz geprägt: Seine Sitzungen sind öffentlich, und alle vorbereitenden Dokumente sind auf einer eigenen Website im Internet frei zugänglich.