Leider können die Objektmedien, wie sie Europeana zur Verfügung gestellt wurden, derzeit nicht angezeigt werden. Bitte versuchen Sie, die Medien herunterzuladen oder sich das Objekt auf der Website des Datenpartners anzusehen.
König Ludwig gewährt den Bürgern zu Markgröningen das Recht, dass niemand sie vor sein Gericht oder ein anderes weltliches Gericht außerhalb ihrer Stadt laden darf, ausgenommen in dem Fall, dass man den Klägern das Recht in der Stadt verweigert.
Hierarchie: Kaiserselekt >> Urkunden
Dieses Objekt wird von Landesarchiv Baden-Württemberg bereitgestellt und gepflegt
Auf der Website des Anbieters ansehen
(öffnet sich in einem neuen Fenster)
Betreff
- Markgröningen
- Nürnberg
- Ludwig IV. von Bayern, römischer Kaiser
- Markgröningen
- Deutschland
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1323-11-06
- 1323-11-06
Betreff
- Markgröningen
- Nürnberg
- Ludwig IV. von Bayern, römischer Kaiser
- Markgröningen
- Deutschland
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1323-11-06
- 1323-11-06
Datenpartner
Aggregator
Rechtehinweise der Medien in diesem Datensatz (sofern nicht anders angegeben)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rechte
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Kennung
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 U 291
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/AL3FRDR3ECW4GH6BMK7YCMLK5ZCGMTNU
Sprache
- ger
- deu
Ist ein Teil von
- B6ZLVQ7PN7NCGZ765OZFC2NK4LRPGJVU
Bereitstellendes Land
- Germany
Name der Sammlung
Erstmals auf Europeana veröffentlicht
- 2021-06-15T17:58:41.959Z
Zuletzt aktualisiert vom Datenpartner
- 2024-10-28T09:26:27.106Z