Graf Friedrich von Zollern (Zolr) d. Ä., Herr zu Schalksburg, und sein Sohn Graf Friedrich d. J., Graf Müllin genannt, verbünden sich mit Rottweil und dessen Bundesgenossen dahingehend, dass bis zu dem heiligen Tag zu Weihnachten sie selbst und ihre Festen Schalksburg, Balingen (Balgingen) und Mülheim und alle die ihrigen nichts gegen die Stadt unternehmen sowie keinen Feind der Stadt aufnehmen; solche, die zu ihnen entwichen und in ihren Städten ansässig wären, sollen schwören, dass sie Rottweil nicht schaden wollen; geflehntes Gut soll geschützt werden; im Fall eines Krieges soll Graf Friedrich berechtigt sein, seinen Sohn Friedrich, genannt der Ritter, bei sich aufzunehmen, der dann zu schwören hat, dass er nicht gegen Rottweil sein wolle.
Hierarchie: Rottweil, Reichsstadt >> 1. Urkunden >> 14. Jahrhundert
Betreff
- Zollern, Eitel Friedrich I.; Graf, um 1384-1439
- Zollern, Friedrich von; Graf
- Balingen
- Mühlheim an der Donau
- Rottweil
- Albstadt-Laufen
- Rottweil
- Deutschland
- Mühlheim an der Donau
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1377-01-29
- 1377-01-29
Betreff
- Zollern, Eitel Friedrich I.; Graf, um 1384-1439
- Zollern, Friedrich von; Graf
- Balingen
- Mühlheim an der Donau
- Rottweil
- Albstadt-Laufen
- Rottweil
- Deutschland
- Mühlheim an der Donau
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1377-01-29
- 1377-01-29
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- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
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- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 203 U 211
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/J44BGPBF66RMLV2VLUIJPAGKSOXO47WU
Sprache
- ger
- deu
Ist ein Teil von
- RWUMOOQTJFLYG4PO4JH2LVFXWVYJHGOF
Bereitstellendes Land
- Germany
Name der Sammlung
Erstmals auf Europeana veröffentlicht
- 2024-10-25T10:08:19.346Z
Zuletzt aktualisiert vom Datenpartner
- 2024-10-28T09:26:27.106Z