Eberhard, Graf zu Konigstein und Diez, Herr zu Eppstein und Münzenberg, und Thoman Rüd von Collenberg, mainzischer Hofmeister, entscheiden in dem Streit zwischen Lorenz, Bischof zu Würzburg, und Michel, Grafen zu Wertheim, Herrn zu Breuberg am obigen Tage zu Miltenberg, wie folgt: Die Gefangenen von Michelrieth soll der Bischof auf bloße Urfehde hin ohne weitere Strafe freilassen. Den am heutigen Tag zwischen dem Grafen Michel und Philipp, Propst zum Triefenstein, herbeigeführten "Vergleichsanlass" sollen beide halten; der neueingeführte Zoll zu Wertheim, über den sich der Propst beschwert, soll abgestellt sein. Der wertheimische Zentgraf soll allein den Zentpfennig zu Remlingen und Michelrieth und den Zenthaber zu Waldbrunn und Eisingen erheben. Über den Streit zwischen Anna Geyssleine und Joist Montburnn, weiter zwischen Rüdiger und der Geyslein dem junger Storch und Fritz Schanntz und den Geyslein alt und jung sollen Räte des Bischofs und des Grafen Michel auf einem vom Bischof bestimmten Tage zu Homburg oder Triefenstein urteilen. Gelingt das auf diesem Tage nicht, so soll ein Endtermin entscheiden. Auf diesem Tage soll auch der Streit zwischen Graf Michel und dem Propst zu Triefenstein entschieden werden über Besthäupter, Handlohn und dergl. Ist an diesem Tage eine gütliche Einigung nicht möglich, so soll laut Anlassbrief rechtlich entschieden werden. Wegen des Streites zwischen dem Amt Rothenfels und der Grafschaft Wertheim soll der Bischof dem Grafen an einem gelegenen Ort einen Tag zur Verhandlung benennen, dort soll man sich einigen oder über den Streit entscheiden lassen. Betreffs des Schlosses Schweinberg hat der Kurfürst von Mainz zwischen dem Bischof und Graf Asmus seine Vermittlung angeboten, gelingt sie sich, so wollen die Aussteller vermitteln. Betreffs des Gerichtszwanges soll es gehalten werden wie die zwischen den beiderseitigen Vorfahren geschlossenen Verträge lauten; schädliche Leute und Feinde des einen Gebietes sollen im anderen keinen Unterschlupf und Unterhalt finden.
Hierarchie: Rezesse, Verträge und Spruchbriefe (Lade XIII-XIV) >> 3. 1500-1599
Τύπος τεκμήριο
- Urkunden
Ημερομηνία
- 1509-01-12
- 1509-01-12
Τύπος τεκμήριο
- Urkunden
Ημερομηνία
- 1509-01-12
- 1509-01-12
Φορέας προέλευσης
Συσσωρευτής
Δικαιώματα δικαιωμάτων για τα μέσα σε αυτό το τεκμήριο (εκτός αν ορίζεται διαφορετικά).
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Δικαιώματα
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Αναγνωριστικό
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 9 Lade XIII-XIV Nr. 56
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/22PCNI7YJATX5EY5SLJ3AH72VZNGZMY5
Γλώσσα
- ger
- deu
Είναι μέρος του
- U74QWEFLKVFUOELSMECCZSEUSS453DHY
Χώρα
- Germany
Όνομα συλλογής
Πρώτη φορά δημοσιεύτηκε στην Europeana
- 2024-10-28T09:26:27.106Z
Τελευταία ενημέρωση από τον φορέα προέλευσης
- 2024-10-28T09:26:27.106Z