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Jung Hans Dietterich, Peter Amelin und Conlin Schmid, gen. Negelin, von Unter- und Oberlenningen, von denen der Erstgenannte eine Zeitlang zu Kirchheim im Turm gelegen hat, alle drei des Aufruhrs beschuldigt, versprechen, künftig alle gegen den Herzog gerichtete Reden und Handlungen zu unterlassen, ihre Pflicht als Gelobte und Geschworene zu erfüllen, und schwören U. Ferner geloben sie, weder sich selbst noch ihr Hab und Gut aus dem Fürstentum zu verändern, sich jederzeit auf Anforderung wieder im Gefängnis zu stellen und die Strafe für weitere Vergehen, sollten ihnen solche nachgewiesen werden, anzunehmen. Peter Ämelin und Conlin Schmid verpflichten sich außerdem, zur Buße 20 Pfund Heller an den Herzog zu zahlen - 10 am Johannes-Baptist-Tag, den Rest am darauffolgenden Martinstag - zu Händen eines Vogtes oder Kellers zu Kirchheim.
Hierarchie: Urfehden >> 3. Band 3: Herrenberg bis Kirchheim (Amt Kircheim mit den Gemeinden Aichelberg bis Notzingen) >> 3.3 Kirchheim, Amt >> 3.3.11 Lenningen
Type of item
- Urkunden
Date
- 1514-11-27
- 1514-11-27
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2216
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/2IIFCULM3CVZV6RX74YNCIO453KESCSJ
Language
- ger
- deu
Is part of
- TKHMEKOYTZTVKGABMEKXEC5I2Z5NQU2P
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-10-25T10:08:19.346Z
Last time updated from providing institution
- 2024-10-28T09:26:27.106Z