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Clain Hans Emelin, B. zu Owen, gef., zu Kirchheim u. T., weil er sich dem Ammann gegenüber gewalttätig verhalten hatte, jedoch auf Fürbitte und in Anbetracht seines hohen Alters sowie seiner bisherigen Treue zum Herzog unter der Bedingung wieder freigel., daß er sich in der betreffenden Angelegenheit auf Anforderung jederzeit wieder stellt, das Recht annimmt und vollzieht, außerdem sich künftig wohl und gehorsam verhält, verspricht dies auszuführen, setzt sein Hab und Gut zur Sicherheit dafür ein und schwört U. Er stellt ferner 2 Bürgen, die sich verpflichten, falls er diese U. brechen und der Aufforderung, sich dem Gericht zu stellen, nicht nachkommen würde, sich selbst nach Kirchheim in die Gewalt der Amtleute zu begeben, bis die Bürgschaftssumme von 100 fl bezahlt ist. Bürgen: Martin Hächtlin der Alte und Martin Hächtlin der Junge.
Hierarchie: Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.3 Owen
Type of item
- Urkunden
Date
- 1544-11-13
- 1544-11-13
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2308
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/3K25KWHCHDBGR3E6BSN3WSHAE4RUEMSB
Language
- ger
- deu
Is part of
- B5LRX6QLUHQA5ULFTS52KSJQML7EGKEA
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-10-25T10:08:19.346Z
Last time updated from providing institution
- 2024-10-28T09:26:27.106Z