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Stefan Müller, gen. Kyll, aus Neckartenzlingen, wegen Ehebruchs im Rückfall erneut zu Nürtingen gef., jedoch auf erneute Fürbitte seiner Ehefrau statt strenger Leibesstrafe zu 8 Tagen Turmhaft bei Wasser und Brot begnadigt und freigelassen, mit der Auflage, dergleichen Laster bei strenger Strafe abzulegen und als treuer Ehemann ein ehrbares Leben zu führen, gelobt, diese Begnadigungsartikel unverbrüchlich zu halten und schwört U. Müller war schon früher wegen Ehebruchs, aus dem ein Kind hervorgegangen war, zu Nürtingen gef. gewesen, damals jedoch auf Bitten seiner Frau mit einer Geldstrafe von 10 fl und gegen das Versprechen, dieses Laster um die Person, mit der er es getrieben hatte, zu meiden und sich ehrbar zu verhalten, freigelassen worden. Er wurde jedoch unlängst erneut beim Ehebruch mit der betreffenden Person ertappt und dadurch straffällig.
Hierarchie: Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.7 Nürtingen, Amt >> 6.7.7 Neckartenzlingen
Subject
- Neckartenzlingen
- Neckartenzlingen
- Germany
Type of item
- Urkunden
Date
- 1535-09-03
- 1535-09-03
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3642
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/3OXM5WKAVGEOGVYIZUB4YGZ3QQ2UZLVF
Language
- ger
- deu
Is part of
- PECLOMMPTKDMTCUBIQSLOQR5JVY5RTJM
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-10-25T10:08:19.346Z
Last time updated from providing institution
- 2024-10-28T09:26:27.106Z