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Wolff Sefer von "Gyslingen" [welches Geislingen?], und seine Ehefrau Barbara, beide zu Brackenheim gefangengesetzt, weil Wolff zum Bürgermeister von Brackenheim gekommen war mit der Beschwerde, man habe ihm auf dem Turm, wo er doch billigerweise sicher sein sollte, Leibesschaden zugefügt, aber dem Rat desselben, den Täter anzuzeigen, nicht nachgekommen ist; weil er weiterhin Fremde und Ausländer auf den Turm gelassen und sich auch sonst unordentlich und straffällig gehalten hatte; weil Barbara zweifelhafte Fremde zu sich auf den Turm hatte kommen lassen, als Wolf gerade im Gefängnis saß, - schwören, nachdem sie ihres Amtes enthoben wurden und ihnen aufgetragen wurde, die Stadt zu verlassen und sich an einen anderen Ort zu begeben, Urfehde
Hierarchie: Urfehden >> 1. Band 1: Asperg bis Cannstatt >> 1.10 Brackenheim, Amt >> 1.10.27 Außeramtliche Orte
Subject
- Brackenheim
- Brackenheim
- Germany
Type of item
- Urkunden
Date
- 1539-06-07
- 1539-06-07
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 787
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/6LWWI3KEDZX7OIJVDCQ7FWGJIDIKIOQO
Language
- ger
- deu
Is part of
- V6B6BXVFBDFBMJOIOHKQTXVRFK6ZITGW
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-10-25T10:08:19.346Z
Last time updated from providing institution
- 2024-10-28T09:26:27.106Z