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Hans Rysar, Amtmann zu Laiz, bekundet: Am 9. Juni (Montag vor Veit) erschienen vor ihm und den Richtern Galle Beck, Schultheiß, mit seinen von einem Rat Zugeordneten im Namen derer von Sigmaringen einerseits und Bernhard Müller von Gorheim andererseits. Letzterer läßt durch seinen Fürsprecher erklären, dass ihm die von Sigmaringen einen Acker "uff müllegert" wehren, den schon seine Vorfahren hatten und den er geerbt habe. Der Schultheiß antwortet, Grund und Boden seien ihnen, sie hätten darüber gute Briefe und Siegel. Die Briefe werden auf Begehren des Schultheißen verlesen. Müller lädt Hans Bonwart von Sigmaringen als Zeugen, der keine genaue Aussage machen kann: er habe nur gehört, dass Müller dort einen Acker habe, wisse aber nicht, wo. Es ergeht das einhellige Urteil, daß die von Sigmaringen dem Müller nichts schuldig sind. Müller appelliert an den Grafen Christoph von Werdenberg. Es ergeht das Urteil: Müller soll schwören, dass ihm die Appellation lieber sei als 10 Pfund; schwöre er nicht, solle das Recht geschehen. Müller will nicht schwören und verzichtet auf den Acker. Urteil: Müller soll die von Sigmaringen wegen des Ackers ungeirrt lassen. Die von Sigmaringen erhalten über das Urteil eine Urkunde.
Hierarchie: Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden >> Urkunden
Type of item
- Urkunden
Date
- 1516-06-30
- 1516-06-30
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 1 T 1 Nr. 36
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/6VLIZYNJKFQYJOXWK7IQWAIY4DQ5YBLZ
Language
- ger
- deu
Is part of
- TP453LAYQ24ZNOM32MDKL43G5BW52SDR
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2021-06-15T17:58:41.959Z
Last time updated from providing institution
- 2024-10-28T09:26:27.106Z