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Hans Schmuterer, sesshaft zu Beuren, zu Nürtingen gef., weil er gegen das auf den Vogtgerichten verkündete Verbot, sich ohne Erlaubnis der Obrigkeit von Weib und Kindern zu entfernen, nicht nur etliche Wochen abwesend geblieben war, sondern auch in der Fremde Roß und Karren verludert und vertan, auch sonst sich wenig um den Unterhalt seiner Familie gekümmert, als vielmehr dem Spiel und der Liederlichkeit nachgefragt hatte, jedoch aus Gnaden wieder freigelassen unter den Bedingungen, künftig alle Wirtshäuser, heimlichen und öffentlichen Zechen und Gesellschaften, auch alle Art von Spiel zu meiden, hohe und niedere Wehr weder zu tragen noch zu besitzen, sodann innerhalb der zwei Zehnten der Gemeinden Beuren und Balzholz zu bleiben und sich gehorsam zu verhalten, gelobt unter Eid, diesen Strafbestimmungen nachzukommen und schwört U.
Hierarchie: Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.8 Nürtingen, Vogtei >> 6.8.3 Beuren
Type of item
- Urkunden
Date
- 1533-09-26
- 1533-09-26
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3713
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/B7PZDTXDJ7QO6V3EX7KT7OJPT3JKESOQ
Language
- ger
- deu
Is part of
- YGZE542PY2IU74J5T6BCPI7ZZ2HM6WNZ
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-10-25T10:08:19.346Z
Last time updated from providing institution
- 2024-10-28T09:26:27.106Z