Hans Held, sesshaft zu Neckartailfingen, wegen seines seit Jahren getriebenen verschwenderischen Lebens und seiner schlechten Haushaltung, sowie zur Verhütung einer völligen Verarmung seiner Familie gef., jedoch auf seine vielen Bitten begnadigt und wieder freigelassen mit der Auflage, seinen Kindern alle seine liegenden Güter zu übergeben, kein Gut mehr zu versetzen, zu verkaufen, zu verkümmern oder zu belasten, auch wenn er Schulden machen würde, sondern nur den Nutzen und Nießbrauch daraus beziehen, ferner alle Spiele zu meiden, außerhalb seines Hauses keine Zechen und Gesellschaften mit Zehrung mehr zu halten, außer an gebannten Tagen, sein Luderleben abzulegen und sich künftig wohl zu verhalten, übergibt seinen Kindern seine Güter in der angezeigten Weise, wobei diese bei seiner etwaigen Rückfälligkeit den Kindern ganz heimgestellt und er derselben völlig entsetzt werden sollte, gelobt auch, die weiteren Bestimmungen einzuhalten und schwört U.
Hierarchie: Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.7 Nürtingen, Amt >> 6.7.6 Neckartailfingen
Subject
- Neckartailfingen
- Neckartailfingen
- Germany
Type of item
- Urkunden
Date
- 1534-02-13
- 1534-02-13
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Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3626
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/DJLE255577EVFYW4ERXUOVIWLATO2JI4
Language
- ger
- deu
Is part of
- NJJYXISOEZX2SII5FPR4Y6G52Z4KTC7F
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-10-25T10:08:19.346Z
Last time updated from providing institution
- 2024-10-28T09:26:27.106Z