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Hans Maier aus [Neckar-]Tailfingen, wegen Jagdfrevelverdachts zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und seiner Verwandten Bitte wieder freigelassen unter der Bedingung, für den Fall, dass sich irgend welche Jagdvergehen herausstellen sollten, dem Herzog mit Leib und Gut verfallen zu sein und sich vorderhand mit 50 fl zu verbürgen, nimmt diese Bedingungen an und gelobt eidlich, sich künftig wohl zu verhalten, alles Waidwerk zu meiden und schwört U. Zu größerer Sicherheit setzt er 3 Bürgen, welche sich verpflichten, im Fall der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen der Herrschaft 50 fl Poenfall zu bezahlen und mit ihrer liegenden und fahrenden Habe dafür zu haften. Bürgen: Hans Weiß und Bernhard Schweickher, beide aus Neckartailfingen, Hans Lienhart aus Rieth [wohl Altenried Kr. Tübingen].
Hierarchie: Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.17 Forst Kirchheim
Subject
- Neckartailfingen
- Neckartailfingen
- Germany
Type of item
- Urkunden
Date
- 1541-07-13
- 1541-07-13
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2556
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/O2QY6GJPRNI4JNQH37VKZCX67Y3MT2OV
Language
- ger
- deu
Is part of
- XSG2OB4T7IJVFGJZ74S7KXKH4ZN23OSS
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-10-25T10:08:19.346Z
Last time updated from providing institution
- 2024-10-28T09:26:27.106Z