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Jörg Hanne von Ohmden, außer Landes gewiesen, weil er sich dem Defehl seiner Obrigkeit, gegen die aufständischen Bauern nach Marbach zu ziehen, mit der Waffe widersetzt hatte, jedoch auf Fürbitte als Einwohner wieder eingelassen, leistet erneut den Eid der Erbhuldigung, verspricht, künftig ein treuer und gehorsamer Untertan zu sein, sich an keiner Empörung zu beteiligen, sondern jede Meuterei, von der er erfährt, sofort anzuzeigen. Außerdem gelobt er, stets zur Partei der Ober- und Ehrbarkeit zu halten, alle Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden, seine Wehr und seinen Harnisch dem Vogt zu übergeben, als Waffe nur ein Brotmesser zu tragen Er stellt ferner 5 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist festzunehmen und der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder, wenn dies nicht geschehe, 100 Pfund Heller zu bezahlen - Bürgens Hans, Balthasar, Peter und Jakob, seine Brüder, und Hans Kymerlin, alle von Ohmden
Hierarchie: Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.1 Ohmden
Type of item
- Urkunden
Date
- 1528-06-05
- 1528-06-05
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2263
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/OWZP5N5UCSG2NV2AJA6ZHNZ5QH4V6JDN
Language
- ger
- deu
Is part of
- B45D6XYFLDUBZ6RBAEJF6GY6QK7ZLALF
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-10-25T10:08:19.346Z
Last time updated from providing institution
- 2024-10-28T09:26:27.106Z