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Hans Wagner, genannt Zieglar, aus Grafenberg, wegen Bruchs einer früheren U. und anderer Straftaten zu Nürtingen gef., und daselbst mit Recht dazu verurteilt, dass er vom Nachrichter mit Ruten aus der Stadt zum Neckartor hinaus und über die Brücke geschlagen und des Landes verwiesen werde, gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem nächsten Weg aus dem Lande und über den Rhein zu zeihen, auch sein Leben lang nicht mehr herüberzukommen und schwört U. Wagner hatte dem Pfarrer zu Grafenberg, seinem Schwager, aus der Kirche Geld, Silbergeschirr u.a. im Wert von 100 fl gestohlen, war darauf gef. und gegen U.-Verschreibung unter bestimmten Bedingungen wieder freigelassen worden. Entgegen dieser Begnadigungsartikel war er jedoch nicht im Zehnt von Grafenberg geblieben, sondern nachts in das Haus seines Schwagers zu Nürtingen eingebrochen in der Absicht, mit einem Beil die Böden der Weinfässer einzuschlagen und den Wein in den Keller auslaufen zu lassen. Von diesem Vorhaben wurde er nur dadurch abgehalten, dass er während seines Verweilens im Keller vermeinte, das Haus würde aufgeschlossen. Ferner hatte er sich an der kaum 12-jährigen Tochter des Pfarrers und natürlichen Schwester seiner Frau unsittlich vergangen.
Hierarchie: Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.8 Nürtingen, Vogtei >> 6.8.6 Grafenberg
Subject
- Grafenberg
- Grafenberg
- Germany
Type of item
- Urkunden
Date
- 1534-02-20
- 1534-02-20
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3737
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/XNAO34U3F3BC6YYVLV5VMKTUMQFEWADW
Language
- ger
- deu
Is part of
- C6IXWERJGHEDMH5R5GSZNV3QF7FGUDQZ
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-10-25T10:08:19.346Z
Last time updated from providing institution
- 2024-10-28T09:26:27.106Z