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Matheus Freck aus Mössingen, außer Landes geflohen, weil er versucht hatte, sich an der ehrbaren Frau eines Mössingers zu vergehen, jedoch auf seine und seiner Freunde Bitten von der Obrigkeit zu Tübingen vor die Wahl gestellt, entweder Zeit seines Lebens außer Landes zu bleiben oder sechs Wochen im Turm am Boden bei Wasser und Brot zu büßen, entscheidet sich für das Zweite, schwört nach Verbüßung von 14 Tagen Turmhaft U. und gelobt eidlich, sich auf Mahnung der Obrigkeit wieder einzufinden, um die restliche Gefängnisstrafe abzusitzen. Zur Sicherheit stellt er seinen Bruder Hans Freck aus Mössingen als Bürgen, der sich verpflichtet, sich im Falle des Bruchs der Verschreibung daselbst zu stellen und die Strafe an sich voll stecken zu lassen.
Hierarchie: Urfehden >> 10. Band 10: Sulz - Tuttlingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 10.2 Tübingen >> 10.2.2 Tübingen, Amt >> 10.2.2.12 Mössingen
Type of item
- Urkunden
Date
- 1524-03-03
- 1524-03-03
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5459
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/QZCSZAKUVK5Y3ZG43NOIPT5U5BBFBQ3Q
Extent
- 1 U
Language
- ger
- deu
Is part of
- WNFQHZOWMVPULI7F27N4L2SBWE6E7BBK
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-10-25T10:08:19.346Z
Last time updated from providing institution
- 2024-10-28T09:26:27.106Z